Ihre Rechte
Wenn Sie fehlerhaft behandelt wurden, haben Sie in zivilrechtlicher Hinsicht in erster Linie Anspruch auf Schadenersatz. Der Schadenersatzanspruch kann eine Vielzahl von Positionen umfassen. Neben Schmerzensgeld ist insbesondere auch an die Erstattung von Behandlungskosten sowie Haushaltsführungs- und Unterhaltsschäden zu denken.
Die Höhe des Schmerzensgeldes wird in der Regel aufgrund bereits vorhandener Rechtsprechung bestimmt. Diese Rechtsprechung findet sich u.a. in diversen Schmerzensgeldtabellen.
Wir ermitteln für Sie die optimale Höhe des Schmerzensgeldes und setzen Ihre Schadenersatzansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
