Zahnarzthaftung
Bei zahnärztlichen Leistungen können neben klassischen Behandlungsfehlern auch Fehler bei der Anfertigung von Prothesen und Implantaten auftreten.
Da hierbei oft hohe Zuzahlungen vom Patienten zu leisten sind, ist es für ihn besonders wichtig, bei einer fehlerhaften Arbeit des Zahnarztes Schadenersatz insbesondere in Form von Schmerzensgeld und der Erstattung von Behandlungskosten zu erhalten.
Besondere Schwierigkeiten bestehen meist in der Sicherung der Beweise. Der Patient möchte sich aufgrund akuter Zahnschmerzen möglichst schnell zu einem anderen Zahnarzt in Behandlung begeben. Er kann dies in der Regel jedoch erst, wenn der aktuelle Zustand der Zähne in einem späteren Gerichtsverfahren noch nachgewiesen werden kann. Der Zahnarzt kann sich sonst einfach auf den Standpunkt stellen, dass der Fehler nicht von ihm, sondern vom Nachbehandler verursacht wurde und der beweispflichtige Patient kann dieser Behauptung nicht mehr entgegentreten.
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