Rechtssprechung
Bei einem gesetzlich versicherten Patienten ist eine private Vergütungsvereinbarung nur dann wirksam, wenn dieser vor der Behandlung ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden und diesen privaten Behandlungswunsch dem Arzt schriftlich bestätigt.
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Nach gefestigter Rechtsprechung bedarf es bei einem minderjährigen Kind in den Fällen, in denen die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam zusteht, zu einem ärztlichen Heileingriff der Einwilligung beider Elternteile. Jedoch wird man jedenfalls in Routinefällen davon ausgehen können.
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